

Bestattungsvorsorge – Die eigene Bestattung gestalten
Vorsorge gehört zum Leben – warum also nicht auch für die eigene Bestattung? Viele Menschen haben bereits klare Vorstellungen darüber, ob sie in einem Sarg beigesetzt oder eingeäschert werden möchten. Vielleicht haben Sie schon Trauerfeiern erlebt, die Sie berührt haben, oder sich gedacht: „So wünsche ich es mir“ – oder auch das Gegenteil. Möglicherweise interessiert Sie eine besondere Grabart als letzte Ruhestätte, oder Sie bevorzugen die klassische Wahlgrabstätte. All diese Wünsche lassen sich in einem Bestattungsvorsorgevertrag festhalten – gerne beraten wir Sie dazu persönlich.
Finanzielle Bestattungsvorsorge in Schwaigern
Ein wichtiger Teil der Bestattungsvorsorge ist die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten. Bei Bestattungen Schöneberg in Eppingen unterstützen wir Sie dabei, frühzeitig Vorsorge zu treffen – sicher, zweckgebunden und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.
Ein klassisches Sparbuch reicht heute oft nicht mehr aus, um die Kosten einer würdevollen Bestattung zu decken. Zudem kann es im Pflegefall angerechnet werden – das bedeutet: Ihre Ersparnisse müssen womöglich für Pflegeleistungen eingesetzt werden. Mit einer Bestattungsvorsorge über ein Treuhandkonto oder eine Versicherung sichern Sie die Mittel für Ihre Bestattung rechtlich geschützt und zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen ab. Wir beraten Sie persönlich in Schwaigern zu allen Möglichkeiten der finanziellen Bestattungsvorsorge.
Sterbegeldversicherung – finanzielle Entlastung für Ihre Angehörigen
Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Lebensversicherung, die im Todesfall die Bestattungskosten abdeckt. So können Sie bereits zu Lebzeiten sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Angehörigen entlastet werden. Wir von Bestattungen Schöneberg informieren Sie gerne ausführlich über die Möglichkeiten, Beiträge und Leistungen einer Sterbegeldversicherung – damit Ihre Vorsorge sicher und zuverlässig geregelt ist.
Treuhandvertrag – zweckgebunden und abgesichert
Mit einem Treuhandvertrag legen Sie Ihre Bestattungsvorsorge gezielt und sicher an. Das eingezahlte Geld wird auf einem geschützten Treuhandkonto verwaltet und im Todesfall direkt an uns als beauftragtes Bestattungsunternehmen in Eppingen ausgezahlt.
Ein Treuhandvertrag bietet Ihnen:
- Rechtssicherheit durch deutsches Aktienrecht
- Schutz durch eine Ausfallbürgschaft
- Jederzeitige Kündbarkeit
Wir beraten Sie gerne zu den Vorteilen und begleiten Sie Schritt für Schritt beim Abschluss eines Treuhandvertrags.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Vorsorgeberatung bei Bestattungsinstitut Achim Müllmaier – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Eppingen, Mühlbach und Umgebung:
Letzter Wille – Ihre Rechte und Vorsorgemöglichkeiten am Lebensende
Wenn es um das eigene Lebensende geht, ist es beruhigend zu wissen, dass alles geregelt ist – sowohl rechtlich als auch emotional. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick zu wichtigen Vorsorgedokumenten wie Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Bitte beachten Sie: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar in Ihrer Nähe.
Testament verfassen – Letztwillige Verfügung rechtssicher gestalten
Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen verteilt wird. Es gibt verschiedene Formen, ein Testament zu verfassen:
- Das handschriftliche Testament muss vollständig eigenhändig auf Papier geschrieben und mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift versehen sein.
- Das notarielle Testament wird von einem Notar erstellt und beurkundet – eine besonders sichere Variante.
Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Bei Fragen unterstützt Sie gerne ein Anwalt oder Notar in Eppingen.
Erbrecht – Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
- Erben erster Ordnung sind Kinder und Enkel.
- Der Ehepartner erbt – je nach Güterstand – mindestens die Hälfte.
- Gibt es keine Nachkommen, erben die Eltern, Geschwister oder deren Kinder (zweite Ordnung).
- Falls auch diese fehlen, geht das Erbe an die dritte Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Mit einem Testament können Sie hiervon abweichen und Ihre Erbfolge individuell gestalten.
Vorsorgevollmacht – Selbstbestimmt handeln, auch wenn Sie es selbst nicht mehr können
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
- Für Grundstücks- oder Bankgeschäfte wird meist eine notarielle Vollmacht verlangt.
- Andere Entscheidungen können auch mit einer schriftlichen Vollmacht geregelt werden.
Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren. Die Registrierung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erhöht die rechtliche Sicherheit und sorgt für schnellen Zugriff im Ernstfall.
Patientenverfügung – Medizinische Entscheidungen im Voraus regeln
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen – etwa bei schwerer Krankheit oder fehlender Entscheidungsfähigkeit.
Diese Verfügung kann:
- eigenständig schriftlich verfasst werden
- der in Kombination mit einer notariellen Vorsorgevollmacht erfolgen.
Sie sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Werte und Vorstellungen in medizinischen Notsituationen respektiert werden.